baugesuch eingereicht.

Du hast ein Baugesuch eingereicht und fragst dich wie es jetzt weiter geht? Wann kannst du anfangen zu bauen?

Folgende zwei Meilensteine sind dafür ausschlaggebend.

  1. Bewilligung
  2. Baufreigabe

Wie lange das dauert? Je nach Verfahren muss mit einem Monat, zwei Monaten oder 4 Monaten gerechnet werden. Welches Verfahren für dein Baugesuch angewendet wird, kann beim zuständigen Bauamt angefragt werden.

Eine Bewilligung heisst aber nicht automatisch, dass du mit dem Bau beginnen darfst. Die Bewilligung kann Nebenbedingungen wie Auflagen oder Befristungen enthalten. Diese sind vor Baubeginn zu erfüllen.

Die Baufreigabe erfolgt, wenn

  • die Baubewilligung vorliegt
  • die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
  • allfällige Rekurse erledigt sind
  • die Nebenbestimmungen gemäss der Baubewilligung erfüllt sind.

Wie lange ist die Bewilligung gültig?

Im Kanton Zürich ist die Bewilligung drei Jahre gültig. Innerhalb dieser Frist musst du mit der Ausführung deines Projektvorhabens beginnen, andernfalls erlischt die Gültigkeit deiner Bewilligung.

Vorausschauend planen, spart Kosten und gewährt den Nutzen zum gewünschten Zeitpunkt.


Gerne unterstützen wir auch dich bei deinem Projektvorhaben und führen deine Ideen zu einer erfolgreichen Baufreigabe.